Sicherheitstechnische Kontrolle für den ZOLL AED
Seit dem 01.01.2017 verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) gemäß § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) dazu, ihre Geräte einer regelmäßigen Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) zu unterziehen, sofern diese gemäß § 11 Abs. 2 MPBetreibV im „nicht öffentlichen Raum“ eingesetzt werden.
Wir als Hersteller unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der STK Ihrer ZOLL Geräte, stehen Ihnen mit unserem Know-how kompetent zur Seite und übertreffen mit der zusätzlichen Wartung nach DIN 31051 dabei sogar die gesetzlichen Anforderungen!
Ihre Vorteile im Überblick
- Umfangreiche Prüfung nach aktuellstem Stand der Technik – direkt vom Hersteller
- Notwendige Software Updates inbegriffen
- Konformität mit den aktuellsten ERC Guidelines
- Baugleiche Leihgeräte nach Bedarf kostenlos
- Die Firma ZOLL erfüllt die in § 3 Instandhaltung Absatz 3 und § 11 geforderten Anforderungen der MPBetreibV
- Für die Prüfung verwenden wir unsere Akkus/Batterien und schonen damit die Kapazität Ihres Akkus/Ihrer Batterien
Umfang der Sicherheitstechnischen Kontrolle nach Herstellervorgabe
- Dekontamination
- Haltbarkeitsprüfung von Elektrode und Batterien
- Sichtprüfung
- Funktionsprüfung
- Messung der Energieabgabe aller Leistungsstufen (Kinder/Erwachsene)
- Messung der Ladezeiten
- Messung der Sicherheitsentladung
- Prüfung der Analysefunktion
- Prüfung des Kindermodus
- Prüfung der Real CPR Help® Funktion (CPR Feedback)
- Update der aktuellsten Software
- Update auf die aktuell geltenden ERC Leitlinien zur Reanimation
- Wartung nach DIN 31051
- Erstellung eines ausführlichen STK Protokolls
Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot, ganz auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten.
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 2236 8787 -34
E-Mail: [email protected]
Stand: 12.02.2019