Sicherheitstechnische Kontrolle für den ZOLL AED

Seit dem 01.01.2017 verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) gemäß § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) dazu, ihre Geräte einer regelmäßigen Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) zu unterziehen, sofern diese gemäß § 11 Abs. 2 MPBetreibV im „nicht öffentlichen Raum“ eingesetzt werden.

Wir als Hersteller unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der STK Ihrer ZOLL Geräte, stehen Ihnen mit unserem Know-how kompetent zur Seite und übertreffen mit der zusätzlichen Wartung nach DIN 31051 dabei sogar die gesetzlichen Anforderungen!

Ihre Vorteile im Überblick

  • Umfangreiche Prüfung nach aktuellstem Stand der Technik – direkt vom Hersteller
  • Notwendige Software Updates inbegriffen
  • Konformität mit den aktuellsten ERC Guidelines
  • Baugleiche Leihgeräte nach Bedarf kostenlos
  • Die Firma ZOLL erfüllt die in § 3 Instandhaltung Absatz 3 und § 11 geforderten Anforderungen der MPBetreibV
  • Für die Prüfung verwenden wir unsere Akkus/Batterien und schonen damit die Kapazität Ihres Akkus/Ihrer Batterien

Umfang der Sicherheitstechnischen Kontrolle nach Herstellervorgabe

  • Dekontamination
  • Haltbarkeitsprüfung von Elektrode und Batterien
  • Sichtprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Messung der Energieabgabe aller Leistungsstufen (Kinder/Erwachsene)
  • Messung der Ladezeiten 
  • Messung der Sicherheitsentladung
  • Prüfung der Analysefunktion
  • Prüfung des Kindermodus
  • Prüfung der Real CPR Help® Funktion (CPR Feedback)
  • Update der aktuellsten Software
  • Update auf die aktuell geltenden ERC Leitlinien zur Reanimation
  • Wartung nach DIN 31051
  • Erstellung eines ausführlichen STK Protokolls

Gerne erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot, ganz auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten.

Kontakt: 
Telefon: +49 (0) 2236 8787 -34
E-Mail: [email protected]

Stand: 12.02.2019